Beiträge von Cali

    Wer soll bitte das Auto stilllegen?

    Weiß nicht. Vielleicht die Polizei im Auftrag des Ordnungsamts? Infos dazu gibt es z. B. hier:

    Zwangsstilllegung eines Kfz: Gründe & Kosten


    Es könnte "verkehrsunsicher" sein. So wie bei Autos ab einem gewissen EZ-Datum Gurte vorhanden sein müssen.

    Seit 1974 musste jeder Neuwagen Sicherheitsgurte (vorne) haben. Ab 1979 wurden Sicherheitsgurte für die Rücksitze vorgeschrieben. Das waren zunächst noch Beckengurte, ähnlich wie im Flugzeug. Ab 1988 wurden Dreipunktgurte für die äußeren hinteren Sitze von neu zugelassenen Pkw vorgeschrieben. Seit 2004 müssen an allen Sitzen Dreipunktgurte verfügbar sein.

    (Hervorhebung durch mich)


    Ich habe keine Ahnung, ob das so passiert oder passieren kann. Mir ging es eher darum, dass man mit einer schwebenden Ungewissheit durch die Gegend fährt, wenn man weiß, dass sein Auto so eigentlich niemals hätte zugelassen werden dürfen.

    War ja auch so eine Geschichte mit den Schummel-Dieseln von überwiegend deutschen Herstellern, denen eine Zwangsstilllegung drohte. Oder habe ich das falsch im Kopf?


    Aber bevor wir uns hier einen Kopp machen:

    Ich fahre morgen zum Händler.

    Ist ein Leasingfzg , welches ich auf keinen Fall übernehme. Mal sehen wie die sich rausreden. Werde berichten.



    ... Am Ende wurde es am 05.07.24 auf die Leasinggesellschaft zugelassen. :D

    Hier nichts gefunden?


    Vielleicht schon im zweiten Beitrag dort:

    Ich hatte eine ähnliche Situation als ich mit einem Vorführwagen inklusive PanoDach gefahren bin: Die "Abschließen"-Taste gedrückt, zweifaches Piepen und die Heckklappe wollte nicht schließen.


    Anscheinend war das PanoDach noch minimal geöffnet. Da ist wohl irgendein Sicherheitsmechanismus programmiert worden, sodass die Heckklappe nicht schließt wenn das Panoramadach offen sind.

    Mit der anderen der beiden Tasten ging es dann trotz geöffnetem Panoramadach.

    Wenn ich Du wäre, würde ich die Annahme mit dem jetzigen Informationsstand ablehnen. Selbst wenn die Zulassungsbehörde das durchwinkt, könnte es später Probleme geben. Menschen machen Fehler. Ich würde aber nicht die Fehler von anderen ausbaden wollen bzw. mit einem Damoklesschwert über mir rumfahren wollen.

    Das meinte ich. Annahme verweigern heißt ja, dass die Auslieferung wieder in vielleicht weite Ferne rückt. Die zweite Option mit Auto behalten würde bedeuten, die behördliche Stilllegung droht im schlimmsten Fall. Irgendwann, wenn es auffällt. :rolleyes:

    Zu den Bildern kann ich nichts sagen. Die Frage ist:

    Ist das ganz sicher, dass es nach einem Neustart nicht wieder aktiviert wird? Weil das wäre wohl ein sicheres Zeichen, dass er noch nicht das scharfgeschaltete ISA hat.

    Dann hilft vielleicht dieses Zitat:

    Ich bin hier noch eine Antwort schuldig.


    Üblicherweise, so die Aussage der Fachabteilung, gilt das Datum der Typgenehmigung und nicht der Nachträge. Soll heißen: alle aktuellen Corollas (auch mit einem Datum ab 7.7.2022 in Feld 6) bräuchten prinzipiell noch kein ISA. Erst wenn das Erstzulassungdatum eben 6.7.2024 und später ist, brauchen sie es zwingend.


    Da aber die Hersteller nicht genau sagen können, wann ihre Fahrzeuge wirklich zugelassen werden, werden die Systeme im Allgemeinen bereits deutlich vor dem Stichtag in allen Fahrzeugen verbaut. Die Aussagen der hier aktiven User mit neueren Modellen bestätigen dies logischerweise.

    Ist das ganz sicher, dass es nach einem Neustart nicht wieder aktiviert wird? Weil das wäre wohl ein sicheres Zeichen, dass er noch nicht das scharfgeschaltete ISA hat.

    Wenn ich Du wäre, würde ich die Annahme mit dem jetzigen Informationsstand ablehnen. Selbst wenn die Zulassungsbehörde das durchwinkt, könnte es später Probleme geben. Menschen machen Fehler. Ich würde aber nicht die Fehler von anderen ausbaden wollen bzw. mit einem Damoklesschwert über mir rumfahren wollen.

    Dann ist da noch die sehr undurchsichtige Sache mit dem RSA. Ist eigentlich gar nicht mehr erlaubt.

    Genau das ist der Punkt. Wenn ich das hier von Gurke richtig verstehe, darf der nach dem 06.07.2024 nicht mehr erstzugelassen werden.

    Soll heißen: wenn in Feld 6 eurer Zulassungsbescheinigung (Datum der Typgenehmigung) ein Datum ab dem 6.7.2022 steht, muss das Fahrzeug offiziell über einen ISA verfügen, weil sonst die Typgenehmigung verweigert wurde. Ist das Datum älter und hat es es den ISA nicht, kann es so noch bis spätestens 6.7.2024 erstzugelassen werden, also im Prinzip Lagerware. Ab 7.7.2024 muss jedes neuzugelassene Fahrzeug über dieses System verfügen.

    Erstmal gut, dass sie passen.

    Ich konnte es noch nicht ganz genau erkennen aber ich glaube sie sind doch eher zartblau anstatt weiß beleuchtet 🤷‍♂️ Ist aber nicht ganz so schlimm da diese ja jetzt beide rechts sind 😉

    Scheint dann aber doch eine andere Teilenummer zu geben für die weiß beleuchteten. Aber jetzt ist es so.


    Vielleicht eine Idee: Statt je Seite gleich würde ich vorne gleich und hinten gleich machen. Also vorne weiß und hinten blau (weil in der Fahrertür weiß ist). Egal wo man sitzt, man sieht wohl nie vorne und hinten gleichzeitig. Aber links und rechts sieht man schon von einem Platz aus.